- Stichprobenprüfung
- Stichprobenprüfung,Methode zur Qualitätskontrolle; die Stichprobenprüfung ist v. a. bei großen Losumfängen sinnvoll, wenn die Prüfung jedes einzelnen Produktes unwirtschaftlich wäre. Zur Stichprobenprüfung wird einer Grundgesamtheit eine im Stichprobenplan festgelegte Menge von zufälligen Prüflingen entnommen, die einzeln nach den für eine ausreichende Qualität gültigen Kriterien geprüft werden. Die Stichprobenprüfung beruht auf der Annahme, dass der Anteil von guten und schlechten Prüflingen innerhalb der Stichprobe die wahren Verhältnisse der Grundgesamtheit widerspiegelt. Wichtig für die Entscheidung, ob der Posten (Los) angenommen oder zurückgewiesen wird, ist die Höhe der annehmbaren Qualitätsgrenzlage (AQL). Für die Stichprobenprüfung wird das erforderliche Prüfniveau durch eine Annahmezahl in den Stichprobenplänen festgelegt. Mit steigendem Stichprobenumfang und kleinerer Annahmezahl (die Anzahl der fehlerhaften Elemente darf nicht größer sein) erhöht sich die Prüfschärfe. Da es jedoch Ziel der Stichprobenprüfung ist, den Prüfprozess zu rationalisieren und die Anzahl der Einzelprüfungen einzuschränken, wird mithilfe von Annahmekennlinien ermittelt, welcher Stichprobenumfang bei der entsprechenden Ausschussquote ausreichend ist, um die Annahme des Postens mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit zu sichern.
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Stịch|pro|ben|prü|fung, die: ↑Stichprobe (2).
Universal-Lexikon. 2012.